Die Energiewende in Deutschland ist ein wichtiges Thema, das seit Jahren politisch und gesellschaftlich diskutiert wird. Um die Umstellung auf erneuerbare Energien voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Gesetze und Förderprogramme eingeführt. Das EEG ist seit 2000 das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Förderung der erneuerbaren Energien. Es legt fest, wie Strom aus erneuerbaren Quellen vergütet wird und regelt den Zugang zum Stromnetz. Im September 2020 wurde das EEG novelliert, um die Ziele der Energiewende zu erreichen und den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu beschleunigen. Das Programm wird ab dem 1. Januar 2021 gelten und soll bis 2025 laufen.

STÄRKUNG VON WETTBEWERB

Dieses Förderprogramm setzt auf Ausschreibungen, bei denen Investoren Gebote abgeben können, um den Zuschlag für den Bau und Betrieb von erneuerbaren Energien-Anlagen zu erhalten. Dabei sollen diejenigen Investoren den Zuschlag erhalten, die die geringsten Vergütungsforderungen stellen. Das bedeutet, dass der Wettbewerb zwischen den Investoren gestärkt wird und somit auch die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesenkt werden können. Das Förderprogramm soll den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigen und den Wettbewerb zwischen den Investoren stärken. Durch den Einsatz von Ausschreibungen sollen die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesenkt und die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden.

Es wurden auch noch weitere Änderungen im EEG vorgenommen. So soll der Ausbau von Solaranlagen auf Dächern von Nicht-Wohngebäuden stärker gefördert werden. Auch der Ausbau von Windenergie-Anlagen auf See soll beschleunigt werden. Insgesamt soll der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland beschleunigt werden um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

MEHR BÜRGERBETEILIGUNG

Zudem ist es ab dem 1.1.2022 möglich, Anträge für die Förderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land gemäß einer neuen Richtlinie zu stellen. Das Programm finanziert 70 Prozent der Kosten für die Planungs- und Genehmigungsphase und soll den Einstieg von Bürgerenergiegesellschaften in Windkraftprojekte erleichtern, insbesondere für Genossenschaften, die eine nachhaltige Energiewende vor Ort fördern.

Die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent bis 2030 ist eine Herausforderung für alle Wirtschaftsbeteiligten und erfordert eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Daher unterstützt die Politik lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften bei der Gestaltung der Energiewende. Die neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ ab dem 1.1.2023 soll dazu beitragen, 150 bis 200 Megawatt mehr Windenergieleistung pro Jahr zu erreichen und somit einen Beitrag zum Ausbau der Windenergie und zum Klimaschutz zu leisten.

NIEDRIGERE HÜRDEN FÜR BÜRGERENERGIE GESELLSCHAFTEN

Das Förderprogramm senkt die Hürde zur Gründung von Bürgerenergiegesellschaften, indem es die Kosten für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen um 70 Prozent, maximal 200.000 Euro pro Projekt, bezuschusst. Die Förderung umfasst für das Jahr 2023 insgesamt 7,5 Mio. Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften, die aus mindestens 50 stimmberechtigten natürlichen Personen bestehen, von denen 75 Prozent in einem Postleitzahlengebiet im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage gemeldet sind.

Diese Novelle des EEG, die zum 1.1.2023 in Kraft trat, fördert die Bürgerenergie weiter, indem sie Wind- und Solarprojekte von Ausschreibungen ausnimmt, um die Akteursvielfalt, die Akzeptanz vor Ort, die lokale Wertschöpfung und den Bürokratieabbau zu fördern. Die Ausschreibungsgrenze für Windenergieanlagen an Land liegt bei 18 Megawatt.

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