Ziel des GEIG
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde am 5. März 2021 vom Bundesrat verabschiedet und am 24. März 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Das Ziel des GEIG ist es, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gebäudebereich zu beschleunigen und setzt eine Forderung aus der 2018 novellierten europäischen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie um.
GEIG Anwendungsbereich
Das Gesetz schreibt vor, dass beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz und beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet sein muss. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bei einer größeren Renovierung von bestehenden Wohngebäuden (Bestandsbauten) mit mehr als zehn Stellplätzen müssen künftig alle Stellplätze entsprechend ausgestattet werden, während bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz eingerichtet werden muss, und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss. Nach dem 1. Januar 2025 müssen außerdem alle Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt besitzen.
Regelung zur Ladesäulenpflicht
Das GEIG definiert auch, was unter „Leitungsinfrastruktur“ zu verstehen ist. Diese umfasst die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen in Gebäuden oder im räumlichen Zusammenhang von Gebäuden vom Stellplatz über den Zählpunkt eines Anschlussnutzers bis zu den Schutzelementen. Die Umsetzung kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen, wie z.B. Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme oder Kabelpritschen. Die erforderliche Leitungsinfrastruktur umfasst auch den erforderlichen Raum für den Zählerplatz, den Einbau intelligenter Messsysteme für ein Lademanagement und die erforderlichen Schutzelemente.
Ausnahmen von der Ladepunkt-Verpflichtung sind vorgesehen für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, die Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen.
Ausblick 2023
Das Gebäude-Elektromobilitäts-Gesetz (GEIG) ist nach wie vor ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzstrategie, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden zu fördern. Das GEIG schafft zudem für Gebäudeeigentümer einen Mehrwert, denn auch für Mieterinnen und Mieter sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile. Diese haben künftig die Möglichkeit, ihr Elektrofahrzeug einfach und bequem in der Tiefgarage oder auf dem Firmenparkplatz aufzuladen.
Die Bundesregierung hat mit dem GEIG ein deutliches Signal für den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland gesetzt. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Mobilität und eines umweltfreundlicheren Verkehrs.
Auch in 2023 wird das GEIG dazu beitragen, dass der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland weiter vorangetrieben wird und damit die Elektromobilität im Bereich der Gebäude einen größeren Stellenwert erhält. Es bleibt allerdings noch viel zu tun, um das Ziel von etlichen tausend zusätzlicher Ladepunkte in den nächsten Jahren zu erreichen.