Ladestationen an Gebäuden

Ladeinfrastruktur für E-Autos – Pflicht (GEIG)

Das GEIG – Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz begründet die Pflicht für Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften zur Errichtung und Ausstattung mit vorbereitender Ladeinfrastruktur und Ladeinfrastruktur (Ladepunkte) für Elektromobilität.

Pflicht gilt für:
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Gemischt genutzte Gebäude (je nach überwiegender Nutzung)

Pflicht gilt bei:
Neuerrichtung oder größerer Renovierung (mehr als 25 % der Gebäudehülle werden renoviert, Maßnahme beeinflusst Wärmeenergiebedarf, Renovierung umfasst Parkplatz oder elektrische Infrastruktur des Gebäudes)

Anknüpfungspunkt:
Anzahl der Stellplätze (innerhalb des Gebäudes/an das Gebäude angrenzend)

Stellplatzverpflichtung
Ergibt sich aus: Landesbauordnung, StellplatzVO und ggf. kommunaler Satzung

 

NeubauGrößere Renovierung

Wohngebäude

> 5 Stellplätze

·  Ausstattung jedes Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur

Wohngebäude

> 10 Stellplätze

·  Ausstattung jedes Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur

Nichwohngebäude

> 6 Stellplätze

·  Ausstattung mindestens jedes 3. Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur

·  Errichtung mindestens eines Ladepunktes zusätzlich

Nichtwohngebäude

> 10 Stellplätze

·  Ausstattung mindestens jedes 5. Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur

·  Errichtung mindestens eines Ladepunktes zusätzlich

Gemischt genutzte Gebäude

> 5 bzw. 6 Stellplätze

·  Verpflichtung wie oben je nach überwiegender Nutzung

Gemischt genutzte Gebäude

> 10 Stellplätze

·  Verpflichtung wie oben je nach überwiegender Nutzung

Bestandsgebäude ohne größere

Renovierung (Nichtwohngebäude)

Quartiersansatz
> 20 Stellplätze·  Errichtung eines Ladepunktes nach dem 01. Januar 2025·  Bauherren und Eigentümer von Gebäuden im räumlichen Zusammenhang können zur Erfüllung ihrer Pflichten Vereinbarungen untereinander und mit Dritten (Energieversorgungsunternehmen) treffen
   

Verantwortlich für den Inhalt:
Rechtsanwalt Wolfgang Brück, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter für Baurecht (TH Köln), Boisserée Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Römerstraße 85, 50996 Köln, wb@boisseree.de